Die Kirchenverwaltung (KV) ist Organ und rechtlicher Vertreter der Pfarrgemeinde und der Kirchenstiftung.
Sie wird von der Pfarrgemeinde für sechs Jahre gewählt.
Die KV besteht aus dem Kirchenverwaltungsvorstand und den gewählten Kirchenverwaltungsmitgliedern.
Ein Mitglied nimmt das Amt des Kirchenpflegers wahr.